Strafandrohung

Wer echte Gefühle vortäuscht
oder Unechte in Umlauf bringt
wird nicht mit Albträumen
unter 2 Jahren bestraft
Im Wiederholungsfalle
kann die Unterbringung im Alltag
auf Lebenszeit angeordnet werden

Der Minister für
„Innere“ Angelegenheiten